Gerhard Hölzel

Hauptsächlich bin ich in der Region um Heilbronn unterwegs - auch oft mit dem Rad und gerne in den Bergen. In der Natur eben. Was die Veröffentlichung meiner Bilder hier angeht, betrachte ich mich natürlich bezügl DSVGO als "Künstler" um Probleme auszuschließen. Falls Personen zufällig auf dem Bild sind dann gehören sie eben als Beiwerk zum "künstlerischen Aspekt" des Bildes. 

Für Porträtaufnahmen habe ich natürlich eine Genehmigung falls ich welche machen sollte. 

Zum DSGVO hier noch ein Statement des "foto-Magazin" damit den Fotografen nicht der Spaß vergeht.... 

(www.fotomagazin.de/bild/kolumne/dsgvo-fuer-fotografen-ein...)

" ... Ebenfalls ohne Einwilligung zulässig ist nach § 23 KUG die Veröffentlichung von Fotos, auf denen abgebildete Personen nur Beiwerk sind und keinen bestimmenden Einfluss auf das Motiv ausüben. Privilegiert sind ausdrücklich auch künstlerische Bildnisstudien. Der Anwendungsbereich dieser Vorschrift hat sich unlängst durch eine wegweisende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erweitert, in welcher auch die Straßenfotografie als Kunstform anerkannt wurde (siehe fotoMAGAZIN 06/2018, ab Seite 32, ab 15. Mai im Handel.)

Bei Fotos für künstlerische Zwecke, aber auch bei journalistischen Fotos zur Information der Öffentlichkeit kommt auch noch ein weiterer Rechtfertigungsgrund in Betracht: die DSGVO erlaubt die einwilligungslose Datenverarbeitung auch für Aufgaben im öffentlichen Interesse.

Die Rechtssprechung zum „Recht am eigenen Bild“ (KUG) gilt weiterhin. (…) Fotos für künstlerische und journalistische Zwecke verfolgen öffentliche Interessen. In diesem Fall erlaubt die DSGVO eine einwilligungslose Datenverarbeitung.

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